Jährliches Dokument

(Stand: 26. April 2010)
Jährliches Dokument 2008 gem. § 10 WpPG
Gemäß § 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) sind die Emittenten von Wertpapieren verpflichtet, einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat.
Finanzberichte
Vorabbekanntmachumg
Hauptversammlung
Finanzkalender 2009
  • Veröffentlichung des Konzern-/Jahresabschlusses
    27.04.2009
  • Bilanzpressekonferenz
    27.04.2009
  • Analystenkonferenz
    28.04.2009
  • Veröffentlichung des Quartalsberichts zum 31.03.2009
    27.05.2009
  • Veröffentlichung des Halbjahresberichts 2009
    27.08.2009
  • Veröffentlichung des Quartalsberichts zum 30.09.2009
    27.11.2009
Disclaimer
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